Freitag, 8. Januar 2010

Allen ein gutes neues Jahr!

"Ich kaufe keine Tiefkühlprodukte, nicht, weil sie mir nicht schmecken, sondern weil ich keine Kühltruhe habe."

Auf den ersten Blick erscheint dieser Satz grammatikalisch und vom Verständnis her völlig unproblematisch, nicht wahr?
Solche Äußerungen hört, liest, sagt und schreibt man täglich, ohne näher darüber nachzudenken.

Gleichwohl enthält er eine sprachliche Falle, und diese lauert im ersten Kausalsatz.
Ein sehr spitzfindiger Gesprächspartner oder Leser könnte den Satz nämlich so auslegen, dass der Autor der Äußerung Tiefkühlprodukte zwar nicht mag, der Grund für die Konsumverweigerung aber nicht darin, sondern vielmehr in der fehlenden Kühltruhe liegt.
Ein solches Verständnis ist auch nicht lebensfremd, denn es wäre denkbar, dass die oder der Betreffende, bestünde eine Aufbewahrungsmöglichkeit, solche Nahrungsmittel trotz des kulinarischen Widerwillens konsumieren würde, etwa, weil sie einfach und zeitsparend zuzubereiten oder preisgünstig sind.
Von der alltäglichen Sprachpraxis her gesehen ist der Satz subjektiv aber wohl meistens dahingehend gemeint, dass dem Sprecher bzw. der Sprecherin eingefrorene Speisen durchaus schmecken und der Hinderungsgrund, sie zu kaufen, nur in der fehlenden Kühltruhe zu sehen ist.
Um das grammatikalisch einwandfrei auszudrücken, müßte man den Satz so formulieren:

"Ich kaufe keine Tiefkühlprodukte, nicht (etwa), weil sie mir nicht schmecken würden, sondern weil ich keine Kühltruhe habe."

Zugegeben, in alltäglichen, eher banalen Situationen wie der beschriebenen spielen solche Feinheiten zumeist keine Rolle.

In einem juristischen oder politischen Kontext, zum Beispiel bei der Formulierung von Verträgen sowie Gesetzen oder in Debatten können derlei sprachliche Unachtsamkeiten allerdings zu unerwünschten, wenn nicht sogar unerträglichen Folgen führen.
Vorsicht ist auf jeden Fall besser als nachträgliches Bedauern!

In diesem Sinne alles Gute wünscht Ihnen

Rechtsanwalt Sven Ringhof www.prilaro.de